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![]() §3 - Entlassungsgründe a. Pure, wiederholte, destruktive Kritik zerstört die Gemeinschaft und wird nicht geduldet. Kritik ist gewollt, jedoch sollten stets Lösungsvorschläge darauf folgen. b. Das Nichterscheinen bei LAN-Partys, sowie längeres "Nicht-Melden" im Allgemeinen wird als Desinteresse am Clan gewertet. Dies kann zum Auflösen der Mitgliedschaft führen. c. Unkorrektes, unkameradschaftliches Verhalten gegenüber der Gemeinschaft oder Mitglieder der Gemeinschaft zerstört die selbige und wird nicht geduldet. Es wird nicht erwartet dass sich jeder mit jedem versteht, jedoch sollte man in diesem Fall denjenigen in Ruhe belassen und lieber meiden, als die Konfrontation zu suchen. Ein gutes, zivilisiertes Gespräch unter 4 Augen schafft so manchen Konflikt aus der Welt. Auf Wunsch kann auch ein Kriegsführer informiert werden, der dann versucht einen Konsens zu finden. d. Mutwilliger Vandalismus auf LAN-Parties kann mit sofortiger Entlassung geahndet werden. Der Ausschluss von der LAN-Party, sowie das leisten des Schadenersatzes versteht sich von selbst und bedarf keiner weiteren Erwähnung. In besonders schweren Schritten kann sogar Anzeige erstattet werden. e. Nuking, hacking, Floating, Mailbombing, SMSBombing, Trojaner sowie Viren absichtlich zu verbreiten wird ebenfalls mit Entlassung bestraft. In besonders schweren Fällen kann es auch eine Anzeige nach sich ziehen f. Fairplay ist stets zu achten. g. Wiederholtes, absichtliches Teamkilling ist kein Fairplay und kann im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen h. Jeder Member kann Beschwerden über andere Mitglieder den Kriegsführern melden, welche das Anliegen dann prüfen, mahnen, besprechen und ahnden werden, falls dies der Notwendigkeit entspricht. i. Rechte Parolen oder ähnliches, Menschenfeindlichkeit oder Verhalten, welche die Grundrechte eines Menschen verletzt, kann zum Ausschluss führen. |
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